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- Deutsche ▄bersetzung der
-
- GNU General Public License
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- Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH
- von Katja Lachmann ▄bersetzungen ,
- ⁿberarbeitet von Peter Gerwinski
- (31. Oktober 1996, 4. Juni 2000)
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- http://www.suse.de
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- Diese ▄bersetzung wird mit der Absicht angeboten, das
- VerstΣndnis der GNU General Public License (GNU-GPL) zu
- erleichtern. Es handelt sich jedoch nicht um eine offizielle oder im
- rechtlichen Sinne anerkannte ▄bersetzung.
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-
- Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber
- dieser ▄bersetzung, und sie hat diese ▄bersetzung auch nicht als
- rechtskrΣftigen Ersatz fⁿr die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die
- ▄bersetzung nicht sorgfΣltig von AnwΣlten ⁿberprⁿft wurde, k÷nnen die
- ▄bersetzer nicht garantieren, da▀ die ▄bersetzung die rechtlichen
- Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
- da▀ von Ihnen geplante AktivitΣten im Sinne der GNU-GPL gestattet
- sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
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- Die Free Software Foundation m÷chte Sie darum bitten, diese
- ▄bersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen fⁿr von Ihnen
- geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfⁿr
- stattdessen die von der Free Software Foundation herausgegebene
- englischsprachige Originalversion.
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- This is a translation of the GNU General Public License
- into German. This translation is distributed in the hope that it will
- facilitate understanding, but it is not an official or legally
- approved translation.
-
- The Free Software Foundation is not the publisher of this
- translation and has not approved it as a legal substitute for the
- authentic GNU General Public License. The translation has not been
- reviewed carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be
- sure that it exactly represents the legal meaning of the GNU General
- Public License. If you wish to be sure whether your planned activities
- are permitted by the GNU General Public License, please refer to the
- authentic English version.
-
- The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
- translation as the official distribution terms for your programs;
- instead, please use the authentic English version published by the
- Free Software Foundation.
-
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- GNU General Public License
- Deutsche ▄bersetzung der Version 2, Juni 1991
- Copyright E 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
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- 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
-
- peter@gerwinski.de
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- Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu
- vervielfΣltigen und unverΣnderte Kopien zu verbreiten; ─nderungen sind
- jedoch nicht erlaubt.
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- Diese ▄bersetzung ist kein rechtskrΣftiger Ersatz fⁿr
- die englischsprachige Originalversion!
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- Vorwort
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- Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
- die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verΣndern.
- Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License ,
- die Allgemeine ╓ffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren.
- Sie soll sicherstellen, da▀ die Software fⁿr alle Benutzer frei ist.
- Diese Lizenz gilt fⁿr den Gro▀teil der von der Free Software
- Foundation herausgegebenen Software und fⁿr alle anderen Programme,
- deren Autoren ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie
- k÷nnen diese M÷glichkeit der Lizenzierung fⁿr Ihre Programme anwenden.
- (Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation
- unterliegt stattdessen der GNU Library General Public License ,
- der Allgemeinen ╓ffentlichen GNU-Lizenz fⁿr Bibliotheken.)
- [Mittlerweile wurde die GNU Library Public License von der GNU Lesser
- Public License abgel÷st - Anmerkung des ▄bersetzers.]
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- Die Bezeichnung ,,freie`` Software bezieht sich auf Freiheit,
- nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit
- garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas fⁿr
- diesen Service zu berechnen, wenn Sie m÷chten), die M÷glichkeit, die
- Software im Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu
- bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, da▀ Sie die Software Σndern
- oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dⁿrfen - und
- da▀ Sie wissen, da▀ Sie dies alles tun dⁿrfen.
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- Um Ihre Rechte zu schⁿtzen, mⁿssen wir EinschrΣnkungen machen, die
- es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
- aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
- EinschrΣnkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten fⁿr Sie, wenn
- Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verΣndern.
-
-
- Beispielsweise mⁿssen Sie den EmpfΣngern alle Rechte gewΣhren, die
- Sie selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien
- eines solchen Programms verbreiten. Sie mⁿssen sicherstellen, da▀
- auch die EmpfΣnger den Quelltext erhalten bzw. erhalten k÷nnen. Und
- Sie mⁿssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte
- kennen.
-
-
- Wir schⁿtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
- Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
- diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
- vervielfΣltigen, zu verbreiten und/oder zu verΣndern.
-
-
- Um die Autoren und uns zu schⁿtzen, wollen wir darⁿberhinaus
- sicherstellen, da▀ jeder erfΣhrt, da▀ fⁿr diese freie Software
- keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
- modifiziert und weitergegeben wird, m÷chten wir, da▀ die EmpfΣnger
- wissen, da▀ sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche
- von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprⁿnglichen
- Autors schΣdigen.
-
-
- Schlie▀lich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
- Software-Patente bedroht. Wir m÷chten die Gefahr ausschlie▀en, da▀
- Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren
- - mit dem Ergebnis, da▀ das Programm proprietΣr wⁿrde. Um dies zu
- verhindern, haben wir klargestellt, da▀ jedes Patent entweder fⁿr
- freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden mu▀ oder ⁿberhaupt
- nicht lizenziert werden darf.
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- Es folgen die genauen Bedingungen fⁿr die VervielfΣltigung,
- Verbreitung und Bearbeitung:
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- Allgemeine ╓ffentliche GNU-Lizenz
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- Bedingungen fⁿr die VervielfΣltigung,
-
- Verbreitung und Bearbeitung
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- CCC0. Diese Lizenz gilt fⁿr jedes Programm und jedes andere
- Datenwerk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers
- darauf hinweist, da▀ das Datenwerk unter den Bestimmungen dieser
- General Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird
- jedes derartige Programm oder Datenwerk als ,,das Programm``
- bezeichnet; die Formulierung ,,auf dem Programm basierendes
- Datenwerk`` bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des
- Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches das
- Programm, auch auszugsweise, sei es unverΣndert oder verΣndert
- und/oder in eine andere Sprache ⁿbersetzt, enthΣlt. (Im folgenden wird
- die ▄bersetzung ohne EinschrΣnkung als ,,Bearbeitung`` eingestuft.)
- Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als ,,Sie`` angesprochen.
-
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- Andere Handlungen als VervielfΣltigung, Verbreitung und Bearbeitung
- werden von dieser Lizenz nicht berⁿhrt; sie fallen nicht in ihren
- Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausfⁿhrung des Programms wird nicht
- eingeschrΣnkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
- Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
- darstellt (unabhΣngig davon, da▀ die Ausgabe durch die Ausfⁿhrung des
- Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hΣngt von den Funktionen des
- Programms ab.
-
- CCC1. Sie dⁿrfen auf beliebigen Medien unverΣnderte Kopien
- des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen
- und verbreiten. Voraussetzung hierfⁿr ist, da▀ Sie mit jeder Kopie
- einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschlu▀
- ver÷ffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
- Fehlen einer Garantie beziehen, unverΣndert lassen und desweiteren
- allen anderen EmpfΣngern des Programms zusammen mit dem Programm eine
- Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
-
-
- Sie dⁿrfen fⁿr den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebⁿhr
- verlangen. Wenn Sie es wⁿnschen, dⁿrfen Sie auch gegen Entgeld
- eine Garantie fⁿr das Programm anbieten.
-
- CCC2. Sie dⁿrfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines
- Teils davon verΣndern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
- entsteht; Sie dⁿrfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
- von Paragraph 1 vervielfΣltigen und verbreiten, vorausgesetzt, da▀
- zusΣtzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfⁿllt werden:
-
-
- 1.
-
- Sie mⁿssen die verΣnderten Dateien mit einem auffΣlligen Vermerk
- versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das
- Datum jeder ─nderung hinweist.
-
-
- 2.
-
- Sie mⁿssen dafⁿr sorgen, da▀ jede von Ihnen verbreitete oder
- ver÷ffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm
- oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenⁿber als Ganzes
- unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebⁿhren zur
- Verfⁿgung gestellt wird.
-
-
- 3.
-
- Wenn das verΣnderte Programm normalerweise bei der Ausfⁿhrung
- interaktiv Kommandos einliest, mⁿssen Sie dafⁿr sorgen, da▀ es,
- wenn es auf dem ⁿblichsten Wege fⁿr solche interaktive Nutzung
- gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
- geeigneten Copyright-Vermerk enthΣlt sowie einen Hinweis, da▀ es
- keine GewΣhrleistung gibt (oder anderenfalls, da▀ Sie Garantie
- leisten), und da▀ die Benutzer das Programm unter diesen
- Bedingungen weiter verbreiten dⁿrfen. Auch mu▀ der Benutzer darauf
- hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann.
- (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber
- normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, mu▀ Ihr auf dem
- Programm basierendes Datenwerk auch keine solche Meldung
- ausgeben).
-
-
-
-
- Diese Anforderungen gelten fⁿr das bearbeitete Datenwerk als Ganzes.
- Wenn identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm
- abgeleitet sind und vernⁿnftigerweise als unabhΣngige und
- eigenstΣndige Datenwerke fⁿr sich selbst zu betrachten sind, dann
- gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht fⁿr die betroffenen
- Teile, wenn Sie diese als eigenstΣndige Datenwerke weitergeben. Wenn
- Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das
- ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann mu▀ die
- Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
- deren Bedingungen fⁿr weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze
- ausgedehnt werden - und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhΣngig
- vom jeweiligen Autor.
-
-
- Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fⁿr
- Datenwerke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte fⁿr Datenwerke
- streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden;
- vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung
- von Datenwerken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
- auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuⁿben.
-
-
- Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen
- Datenwerkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder
- einem auf dem Programm basierenden Datenwerk auf ein- und demselben
- Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Datenwerk nicht in den
- Anwendungsbereich dieser Lizenz.
-
- CCC3. Sie dⁿrfen das Programm (oder ein darauf basierendes
- Datenwerk gemΣ▀ Paragraph 2) als Objectcode oder in ausfⁿhrbarer Form
- unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben
- - vorausgesetzt, da▀ Sie au▀erdem eine der folgenden Leistungen
- erbringen:
-
-
- 1.
-
- Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstΣndigen
- zugeh÷rigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem fⁿr den
- Datenaustausch ⁿblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
- den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen mu▀. Oder:
-
-
- 2.
-
- Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre
- lang gⁿltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine
- vollstΣndige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
- Verfⁿgung zu stellen - zu nicht h÷heren Kosten als denen, die
- durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der
- Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem
- fⁿr den Datenaustausch ⁿblichen Medium weitergegeben wird. Oder:
-
-
- 3.
-
- Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
- der Zurverfⁿgungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
- erhalten haben. (Diese Alternative ist nur fⁿr nicht-kommerzielle
- Verbreitung zulΣssig und nur, wenn Sie das Programm als
- Objectcode oder in ausfⁿhrbarer Form mit einem entsprechenden
- Angebot gemΣ▀ Absatz b erhalten haben.)
-
-
-
-
- Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des
- Datenwerkes verstanden, die fⁿr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet
- wird. Fⁿr ein ausfⁿhrbares Programm bedeutet ,,der komplette
- Quelltext``: Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
- einschlie▀lich aller zugeh÷rigen
- Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur
- Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere
- Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu
- enthalten, was ⁿblicherweise (entweder als Quelltext oder in binΣrer
- Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel,
- Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm lΣuft - es sei
- denn, diese Komponente selbst geh÷rt zum ausfⁿhrbaren Programm.
-
-
- Wenn die Verbreitung eines ausfⁿhrbaren Programms oder von Objectcode
- dadurch erfolgt, da▀ der Kopierzugriff auf eine dafⁿr vorgesehene
- Stelle gewΣhrt wird, so gilt die GewΣhrung eines gleichwertigen
- Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
- Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
- Objectcode zu kopieren.
-
- CCC4. Sie dⁿrfen das Programm nicht vervielfΣltigen,
- verΣndern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch
- diese Lizenz ausdrⁿcklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch
- der VervielfΣltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und
- Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter
- dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen
- Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet,
- solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
-
- CCC5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen,
- da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes
- die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu
- verΣndern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
- verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
- Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verΣndern oder
- verbreiten, erklΣren Sie Ihr EinverstΣndnis mit dieser Lizenz und
- mit allen ihren Bedingungen bezⁿglich der VervielfΣltigung,
- Verbreitung und VerΣnderung des Programms oder eines darauf
- basierenden Datenwerks.
-
- CCC6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem
- Programm basierendes Datenwerk) weitergeben, erhΣlt der EmpfΣnger
- automatisch vom ursprⁿnglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm
- entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfΣltigen,
- zu verbreiten und zu verΣndern. Sie dⁿrfen keine weiteren
- EinschrΣnkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des
- EmpfΣngers vornehmen. Sie sind nicht dafⁿr verantwortlich, die
- Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
-
- CCC7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des
- Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht
- auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschlu▀,
- Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
- dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese UmstΣnde nicht von
- den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht m÷glich ist, das
- Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
- Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
- dⁿrfen Sie als Folge das Programm ⁿberhaupt nicht verbreiten. Wenn
- zum Beispiel ein Patent nicht die gebⁿhrenfreie Weiterverbreitung des
- Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
- indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
- sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
- auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
-
-
- Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungⁿltig oder unter
- bestimmten UmstΣnden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
- Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im ⁿbrigen soll dieser
- Paragraph als Ganzes gelten.
-
-
- Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
- Patente oder andere Eigentumsansprⁿche zu verletzen oder die
- Gⁿltigkeit solcher Ansprⁿche zu bestreiten; dieser Paragraph hat
- einzig den Zweck, die IntegritΣt des Verbreitungssystems der freien
- Software zu schⁿtzen, das durch die Praxis ÷ffentlicher Lizenzen
- verwirklicht wird. Viele Leute haben gro▀zⁿgige BeitrΣge zu dem
- gro▀en Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im
- Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es
- liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels
- irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf
- diese Entscheidung keinen Einflu▀.
-
-
- Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
- Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
-
- CCC8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des
- Programms in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
- urheberrechtlich geschⁿtzte Schnittstellen eingeschrΣnkt ist, kann
- der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
- hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
- in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so da▀ die Verbreitung
- nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
- ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
- BeschrΣnkung, als wΣre sie in diesem Text niedergeschrieben.
-
- CCC9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu
- Zeit ⁿberarbeitete und/oder neue Versionen der General Public
- License ver÷ffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom
- Grundprinzip her der gegenwΣrtigen entsprechen, k÷nnen aber im Detail
- abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
-
-
- Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
- einem Programm angegeben wird, da▀ es dieser Lizenz in einer
- bestimmten Versionsnummer oder ,,jeder spΣteren Version``
- (``any later version'') unterliegt, so haben Sie die Wahl,
- entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen
- jeder beliebigen spΣteren Version, die von der Free Software
- Foundation ver÷ffentlicht wurde. Wenn das Programm keine
- Versionsnummer angibt, k÷nnen Sie eine beliebige Version wΣhlen, die
- je von der Free Software Foundation ver÷ffentlicht wurde.
-
- CCC10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in
- anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen fⁿr die
- Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die
- Erlaubnis zu bitten. Fⁿr Software, die unter dem Copyright der
- Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free
- Software Foundation ; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich
- Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet
- werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien Software
- abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und zum anderen das
- gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im
- allgemeinen zu f÷rdern.
-
-
-
- Keine GewΣhrleistung
-
-
- CCC11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird,
- besteht keinerlei GewΣhrleistung fⁿr das Programm, soweit dies
- gesetzlich zulΣssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
- bestΣtigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm
- so zur Verfⁿgung, ,,wie es ist``, ohne irgendeine GewΣhrleistung,
- weder ausdrⁿcklich noch implizit, einschlie▀lich - aber nicht
- begrenzt auf - Marktreife oder Verwendbarkeit fⁿr einen bestimmten
- Zweck. Das volle Risiko bezⁿglich QualitΣt und LeistungsfΣhigkeit
- des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft
- herausstellen, liegen die Kosten fⁿr notwendigen Service, Reparatur
- oder Korrektur bei Ihnen.
-
- CCC12. In keinem Fall, au▀er wenn durch geltendes Recht
- gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein
- Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben
- erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenⁿber fⁿr
- irgendwelche SchΣden haftbar, einschlie▀lich jeglicher allgemeiner
- oder spezieller SchΣden, SchΣden durch Seiteneffekte
- (Nebenwirkungen) oder FolgeschΣden, die aus der Benutzung des
- Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
- (einschlie▀lich - aber nicht beschrΣnkt auf - Datenverluste,
- fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder
- anderen getragen werden mⁿssen, oder dem Unverm÷gen des Programms,
- mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
- Copyright-Inhaber oder Dritter ⁿber die M÷glichkeit solcher SchΣden
- unterrichtet worden war.
-
-
-
-
- Ende der Bedingungen
-
-
-
- Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen,
-
- neuen Programme anwenden k÷nnen
-
-
- Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da▀ es vom
- gr÷▀tm÷glichen Nutzen fⁿr die Allgemeinheit ist, dann erreichen
- Sie das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder
- unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verΣndern kann.
-
-
- Um dies zu erreichen, fⁿgen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem
- Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
- Quelldatei zu stellen, um den GewΣhrleistungsausschlu▀ m÷glichst
- deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei eine
- Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
- vollstΣndigen Vermerke zu finden sind.
-
-
-
-
- eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung
- Copyright (C) 19yy Name des Autors
-
- This program is free software; you can redistribute it and/or modify
- it under the terms of the GNU General Public License as published by
- the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or
- (at your option) any later version.
-
- This program is distributed in the hope that it will be useful, but
- WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
- MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
- General Public License for more details.
- Auf Deutsch:
-
- You should have received a copy of the GNU General Public License
- along with this program; if not, write to the Free Software
- Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA
- 02111-1307, USA.
-
-
-
-
- eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung
- Copyright (C) 19jj Name des Autors
-
- Dieses Programm ist freie Software. Sie k÷nnen es unter den
- Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free
- Software Foundation ver÷ffentlicht, weitergeben und/oder
- modifizieren, entweder gemΣ▀ Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer
- Option) jeder spΣteren Version.
-
-
- Die Ver÷ffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, da▀
- es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar
- ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT
- F▄R EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General
- Public License.
-
- Fⁿgen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
- per Brief erreichbar sind.
-
-
- Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit
- diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die
- Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330,
- Boston, MA 02111-1307, USA.
-
-
-
- Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafⁿr, da▀ es nach dem
- Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
-
-
-
-
- version 69, Copyright (C) 19yy Name des Autors
-
- Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
- `show w'. This is free software, and you are welcome to redistribute
- it under certain conditions; type `show c' for details.
- Auf Deutsch:
-
-
-
-
-
- Version 69, Copyright (C) 19jj Name des Autors
-
- Fⁿr Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w' fⁿr
- Details ein. Gnonovision ist freie Software, die Sie unter
- bestimmten Bedingungen weitergeben dⁿrfen; geben Sie `show c' fⁿr
- Details ein.
-
- Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c'
- sollten die entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natⁿrlich
- k÷nnen die von Ihnen verwendeten Kommandos anders hei▀en als
- `show w' und `show c'; es k÷nnten auch Mausklicks oder
- Menⁿpunkte sein - was immer am besten in Ihr Programm pa▀t.
-
-
-
- Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
- Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht fⁿr
- das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen
- mⁿssen Sie natⁿrlich Σndern.
-
- Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
- program `Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by
- James Hacker.
-
- Unterschrift von Ty Coon, 1 April 1989
-
- Ty Coon, President of Vice
-
- Auf Deutsch:
-
- Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das
- von James Hacker geschriebene Programm ,Gnomovision` (einem
- Schrittmacher fⁿr Compiler).
-
-
- Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1989
-
- Ty Coon, VizeprΣsident
-
-
-
-
- Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
- Programms in proprietΣre Programme. Ist Ihr Programm eine
- Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Binden
- proprietΣrer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
- dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
- anstelle dieser Lizenz verwenden.
-
-
- GNU General Public License
-
- ▄ber dieses Dokument ...
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- This document was generated using the
- LaTeX2 translator Version 97.1 (release) (July 13th, 1997)
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- HTML
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- Copyright E 1993, 1994, 1995, 1996, 1997,
- Nikos Drakos,
- Computer Based Learning Unit, University of Leeds.
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- The command line arguments were:
- latex2html .
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-
- -split 0 gpl-ger.tex
-
- The translation was initiated by Peter Gerwinski on 10/16/2000
-
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-
- Peter Gerwinski
- 10/16/2000
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